|
Als
sich die Tore der Konzentrationslager auch für die Roma
und Cinti öffneten, waren sie zum ersten Mal in ihrer
Geschichte so nachhaltig in der Sozialstruktur getroffen,
dass sie sich bis heute noch nicht davon erholen sollten.
Die Familie, die
wichtigsten sozialen Orientierungen und die damit verbunden
Auffangnetze für den Einzelnen in einer feindseligen
Gesellschaft, sie waren für die meisten der Überlebenden
zerstört worden. Was Jahrhunderte hindurch trotz massivster
Ausrottungsversuche nicht gelang, schafften die Bürokraten
und Schreibtischtäter des NS- Regimes: Das Volk der Roma
war fast vollständig in seiner Struktur getroffen worden.
Die deutschen und polnischen Roma waren, bis auf einen kleinen
Rest, fast vollständig ausgerottet. Viele Cinti kehrten
nach der so genannten Befreiung in, ihre Heimatstädte
zurück. 22. September 1945, rund vier Monate nach Beendigung
des Krieges, machte die Hamburger Polizei eine makabere Rechnung
auf: "... Gesamtzahl der in Großhamburg vor dem
20. Mai 1940 wohnhaften zigeunerischen Personen 1628, hiervon:
Wurden 'am 20.05.40 in das G. G. (Generalgouvernement) umgesiedelt
551 wurden am 11. 03.43 in Auschwitz eingeliefert 328 wurden
am 18.04.44 in Auschwitz eingeliefert 26 sind nach auswärts
verzogen 30 wegen krimineller Vergehen in ein KL eingewiesen
89 Verstorbene 111 zusammen 1135 es müssten demnach z.
Z. im Großhamburg zigeunerische Personen aufhältlich
sein, bzw. wohnhaft sein 439...
Kontinuierlich
wurde das weitergeführt , was die Nazis perfektioniert
hatten,- die systematische Erfassung, Registrierung und Überwachung
der Cinti und Roma. Lediglich war zunächst ein praktischer
Nutzen dieser Arbeit nicht mehr so ganz ersichtlich.
Doch auch
dieses änderte sich bald:
• 1948 gibt
das Landeskriminalamt Baden Württemberg einen "Leitfaden
zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" heraus. Der
Leitfaden soll den Beamten als vorläufige Hilfe dienen
bis zur "...endgültigen Lösung des Zigeunerproblems..."'wie
es in einem diesbezüglichen Schreiben heißt.
• Die ehemalige
Berliner Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens
wird nach München ausgelagert und nimmt ihre alte Tätigkeit
wieder auf.
• Im gleichen
Jahr erlässt Bayern, basierend auf dem alten „Gesetz
zur Bekämpfung von Zigeunern und Arbeitsscheuen“
von 1926, seine „neue“ Zigeunergesetzgebung; die
Landfahrerverordnung.
•
NS-Täter wie Eichberger, Supp und wie sie alle hießen,
die noch vor kurzem die Zigeuner in die Konzentrationslager
eingewiesen hatten, waren jetzt für ihre weitere Erfassung
und auch als Fachleute nunmehr auch für die Wiedergutmachungsfrage
zuständig. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die
so genannte Wiedergutmachungspraxis von den Roma und Cinti
als zweite Verfolgung empfunden wurde. Nicht einer dieser
Schreibtischtäter ist für seine Beteiligung am Völkermord
an den Roma und Cinti jemals zur Rechenschaft gezogen worden.
Auch nach dem Krieg begegnete man den Opfern und Überlebenden
mit Misstrauen.
• Das Grundsatzurteil
des Bundesgerichtshofs bestätigte 1956 „bei ihrer
(der Roma und Cinti) Deportation in die Konzentrationslager
hätte es sich nicht um eine Verfolgung aus rassischen
Gründen gehandelt, sondern um eine kriminal präventive
Maßnahme" Eine „Wiedergutmachung" und
Unterstützung zur Neueingliederung und wurde ihnen durch
die Argumentation des Gerichts verweigert.
Anders als bei
den jüdischen Opfern des Nazi Terrors, wurde der Holocaust
an den Roma durch dieses Urteil de facto nachträglich
legitimiert. Bis heute hat keine deutsche Regierung ernst
zu nehmende Reparationen für das an den Roma und Cinti
begangene Unrecht geleistet.
Im Rahmen der Zwangsarbeiter
„Entschädigung" wurde von der deutschen Regierung,
2001, die „International Organisation for Migration"
(IOM) mit der Abwicklung der Anträge beauftragt. Die
IOM ist zugleich diejenige Organisation, die seit einigen
Jahren, auch die Deportationspolitik gegen Roma-Flüchtlinge
abwickelt. An diesem Beispiel zeigt sich deutlich, wie die
deutsche Politik Vergangenheitsbewältigung betreibt.
• Das von
den Roma und Cinti Geraubte vermögen wurde der Bundesvermögensabteilung
und später der Bundesregierung Deutschland einverleibt.
• Dr. Robert
Ritter, der Chefideologe der „Endlösung der Zigeunerfrage"
wurde nach dem Kriege von der Stadt Frankfurt als Amtsarzt
eingestellt und starb 1951 unbehelligt, als Pensionär
in Frankfurt.
•
Leo Carstens, Leiter der Berliner Zigeunerzentrale, arbeitete
unbehelligt bei der Kripo Ludwigshafen. Er war noch nach seiner
Pensionierung geschätzt für seine "wertvollen
Tipps, wie man mit Zigeunern umzugehen hatte". Selbstverständlich
war auch er Sachverständiger für Wiedergutmachungsbehörden.
Für die Deportation ungezählter Berliner Zigeuner
und deren Schicksal ist er niemals zur Rechenschaft gezogen
worden.
Ab
1948 wurde in Deutschland systematisch wieder eine funktionierende
"Zigeunerdienststelle" aufgebaut. Um sie „Grundgesetzfest"
zu machen, bekam sie die Bezeichnung Landfahrerzentrale.
Zu ihren Aufgaben
wird vermerkt.:
1) Durchführung
von Personenstandsfeststellungsverfahren
2) Führen folgender Karteien:
a) Personenkartei
b) Lichtbildkartei
c) Zigeunernamenkartei
d) Merkmalskartei
e) Kaftfahrzeugkartei
3) Führen
von Personen Familien Akten
4) Zusammenarbeit mit anderen Behörden
5) Fahndung nach gesuchten Landfahrern
6) Kontrolle der Wohnwagenplätze
• Bis zum
Jahre 1970 arbeitete die ehemalige Reichszentrale zur Bekämpfung
des Zigeunerunwesens, die nach dem Kriege in "Landfahrerzentrale"
umgetauft worden war, offiziell als zuständige Behörde
und Überwachungsinstitution für Zigeunerfragen.
• Ab 1970
wurde diese Arbeit dezentralisiert. Unter anderen übernahm
die Hamburger Landfahrerdienststelle eine Schlüsselrolle
in der „bundesdeutschen Bekämpfung des Zigeunerunwesens".
Bezeichnend
für diese Intentionen einer Gesamterfassung von Cinti
und Roma war die unbeschränkte Pragmatik, die alle möglichen
Informationen über Zigeuner zu erfassen bestrebt ist.
Neben den Namen und Lichtbildkarteien wurden in so genannten
Merkmalskarteien u. a. die KZ- Nummern erfasst die den Cinti
und Roma in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern
auf die Unterarme, den Kleinkindern auf die Oberschenkel eintätowiert
worden waren.
*fusstext
Nach Protokollen der Innenministerkonferenzen, Württemberg,
Meldeunterlagen der LKAs Hamburg sowie Merkblättern zur
Landfahrerkontrolle der LKAs vom 10.Dezember 1971.
Folgendes
war meldepflichtig*:
Jeder
Kontakt zu dieser Personengruppe
Zwei
Gimmicks oben unten
Eigens zur Landfahrerkontrolle
entworfene Meldeformulare beschäftigten sich mit fragen
wie: zu Schwangerschaften, Geschlecht und Farbe von mitgeführten
Tieren, getragenen Schmuck, Autoantennen usw.
Empfohlen wurde
die regelmäßige Durchführung von Erkennungs-
dienstlichen Behandlungen, um die Zigeuner auch mit Lichtbildern
und Fingerabdrücken identifizierbar zu machen.
Mit Einsetzen der
bundesdeutschen Bürgerrechtsarbeit der Cinti und Roma
begannen die behördlichen Maßnahmen, die Gruppe
der Roma und Cinti nicht mehr ausdrücklich zu bezeichnen.
Statt dessen wurden Maßnahmen unter der Bezeichnung:
• "HWAO
Überprüfung" (häufig wechselnder Aufenthaltsort)
und
• "TWE Meldedienst" (Tageswohnungseinbrüche)
durchgeführt.
Dieses neue Vorgehen
ist Bestandteil einer wohlorganisierten kontinuierlichen „Bekämpfung
des Zigeunerunwesens" durch die Behörden.
In den so genannten
TWE-Karteien werden insbesondere lagernde Gruppen von Cinti
und Roma von den einzelnen Bundesländern bzw. den Landeskriminalämtern
erfasst.
Seit 1981 wird
beim Bundeskriminalamt eine Sonderkartei für Roma und
Cinti geführt, in der Fahrzeughalter und Kraftfahrzeuge
gespeichert werden.
Gesammelt wurden
diese Informationen in den so genannten Landfahrerkarteien.
Ihre Existenz lässt sich, trotz Leugnung, für die
Bundesländer Hamburg, Hessen, Baden Württemberg
und Bayern eindeutig nachweisen. Sondergesetze dienten der
besseren Umsetzung der Aufgaben.
So zum
Beispiel die Standesamtsverordung 103 der zufolge alle Eheschließungen
Todesfälle und Geburten so genannter Nichtsesshafter
regelmäßig der Kriminalpolizei zu Melden sind.
Diese Verordnung bestand bis 1985 und wurde erst nach Protesten
der RCU aufgehoben.
Das Hamburger
Wohnwagengesetz dagegen ist bis heute in Kraft.
Es besteht eine
Haltung des prinzipiellen Verdachts, mit dem Behörden,
bei den Roma und Cinti durch die unterstellte Verhaltensform
des dauernden Umherziehens einen Straftatverdacht auslöst,
der polizeiliche Maßnahmen dringend geboten macht. Daraus
resultiert die Praxis, sofort bei erscheinen von Cinti und
Roma im eigenen Bezirk verschärfte Kontrollen durchzuführen.
Die durchgeführten
polizeilichen Maßnahmen stellen für die Behörden
ein präventives Moment dar. Durch Disziplinierung und
Abschreckung soll dabei ein vermeintliches Absehen von Straftaten,
in der Hauptsache aber ein Weiterzug der Roma und Cinti bewirkt
werden.
Durch präventive
und abschreckende Maßnahmen soll eine polizeiliche Bestrafung
durchgeführt werden. Insbesondere macht sich dieses Vorgehen
bei der Behandlung von Romakindern immer wieder deutlich.
Maßnahmen
wie Identitätskontrolle oder Altersbegutachtung durch
Gerichtsmediziner sind nach Meinung der zuständigen Behörden
probate Mittel der Zigeunerbekämpfung. Gleichzeitig wird
vonseiten der Fürsorge bzw. Sozialverwaltungen alles
Erdenkliche unternommen, um Gruppen von Roma den Aufenthalt
nach Möglichkeit zu erschweren bzw. unmöglich zu
machen.
Die bevorzugten
Strategien zur Vertreibung solcher Menschen sind der Sozialhilfeentzug,
die Erschwerung der Ansiedlung, indem Betroffenen kein Wohnraum
zur Verfügung gestellt wird. Exemplarische Abschreckungsmaßnahmen
an Einzelnen sollen auch andere Cinti und Romagruppen abschrecken,
sich in den Regionsbereich zu begeben.
Protokollen der
Innenministerkonferenzen sowie Merkblättern zur Landfahrerkontrolle
der LKAs vom 10. Dezember 1971 ist z.B. zu entnehmen, wie
man durch planmäßige Überwachung eine Abschreckungswirkung
erzielen kann. Meldepflichtig war jeder Kontakt von Behörden
zu der Gruppe der Roma und Cinti.
Empfohlen wurde
und wird die regelmäßige Durchführung von
erkennungsdienstlichen Behandlungen, um die Zigeuner auch
mit Lichtbildern und Fingerabdrücken identifizierbar
zu machen.
Zusammenfassend
lässt sich sagen, dass die Zigeunerverfolgung in Deutschland
kontinuierlich bis zum heutigen Tage fortgesetzt stattfindet.
Immer in Übereinstimmung mit Zeitgeist und politischer
Stimmungslage mehr oder weniger abgesichert durch Gesetzgebung.
Weiter läst sich auch erkennen, dass das so genannte
Zigeunerproblem in den Augen der zuständigen Behörden
bis heute nicht befriedigend gelöst zu sein scheint.
In jedem Fall ist allerdings das Ziel, eine Lösung im
Sinne von Vertreibung herbeizuführen. Bevorzugte Strategie
zur Vertreibung lagernder Gruppen ist eine flexible Haltung,
die den lagernden Gruppen zwar einen “kurzfristigen
Aufenthalt”, informell gestattet, gleichzeitig aber
verwaltungspolizeiliche Zwangsmaßnahmen für den
Fall einer Fristüberschreitung androht.
Exemplarische Vollstreckungen an einzelnen Gruppen sollen
auch andere Cinti und Roma beeindrucken. Meist wird von den
Behörden befürchtet, dass ein längerer Aufenthalt
oder gar eine Ansiedlung dieser Gruppen finanzielle Aufwendungen
für die Gemeinden nach sich ziehen könnte.
4 Während die Zigeunerverfolgung in der Anfangsphase
von irrational/paranoid getragenen Vorstellungen diktiert
wurde, wird die neuzeitliche Zigeunerverfolgung bis zum heutigen
Tage seit dem dritten Reich von einer pseudo- objektiv rassistischen
Verfolgung getragen. Wie bei den Schwarzen in Amerika hat
die jahrhunderte lange Verfolgung auch bei den Roma und Cinti
Deutschlands ihre Spuren hinterlassen : fehlende Bildung,
Arbeitslosigkeit und eine fortschreitende Ausgrenzung aus
allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
|