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Seit 1981 wird
beim Bundeskriminalamt eine Sonderkartei für Roma und
Cinti geführt, in der Fahrzeughalter und Kraftfahrzeuge
gespeichert werden.
Gesammelt wurden
diese Informationen in den so genannten Landfahrerkarteien.
Ihre Existenz lässt sich, trotz Leugnung, für die
Bundesländer Hamburg, Hessen, Baden Württemberg
und Bayern eindeutig nachweisen. Sondergesetze dienten der
besseren Umsetzung der Aufgaben.
So zum
Beispiel die Standesamtsverordung 103 der zufolge alle Eheschließungen
Todesfälle und Geburten so genannter Nichtsesshafter
regelmäßig der Kriminalpolizei zu Melden sind.
Diese Verordnung bestand bis 1985 und wurde erst nach Protesten
der RCU aufgehoben.
Das Hamburger
Wohnwagengesetz dagegen ist bis heute in Kraft.
Es besteht eine
Haltung des prinzipiellen Verdachts, mit dem Behörden,
bei den Roma und Cinti durch die unterstellte Verhaltensform
des dauernden Umherziehens einen Straftatverdacht auslöst,
der polizeiliche Maßnahmen dringend geboten macht. Daraus
resultiert die Praxis, sofort bei erscheinen von Cinti und
Roma im eigenen Bezirk verschärfte Kontrollen durchzuführen.
Die durchgeführten
polizeilichen Maßnahmen stellen für die Behörden
ein präventives Moment dar. Durch Disziplinierung und
Abschreckung soll dabei ein vermeintliches Absehen von Straftaten,
in der Hauptsache aber ein Weiterzug der Roma und Cinti bewirkt
werden.
Durch präventive
und abschreckende Maßnahmen soll eine polizeiliche Bestrafung
durchgeführt werden. Insbesondere macht sich dieses Vorgehen
bei der Behandlung von Romakindern immer wieder deutlich.
Maßnahmen
wie Identitätskontrolle oder Altersbegutachtung durch
Gerichtsmediziner sind nach Meinung der zuständigen Behörden
probate Mittel der Zigeunerbekämpfung. Gleichzeitig wird
vonseiten der Fürsorge bzw. Sozialverwaltungen alles
Erdenkliche unternommen, um Gruppen von Roma den Aufenthalt
nach Möglichkeit zu erschweren bzw. unmöglich zu
machen.
Die bevorzugten
Strategien zur Vertreibung solcher Menschen sind der Sozialhilfeentzug,
die Erschwerung der Ansiedlung, indem Betroffenen kein Wohnraum
zur Verfügung gestellt wird. Exemplarische Abschreckungsmaßnahmen
an Einzelnen sollen auch andere Cinti und Romagruppen abschrecken,
sich in den Regionsbereich zu begeben.
Protokollen der
Innenministerkonferenzen sowie Merkblättern zur Landfahrerkontrolle
der LKAs vom 10. Dezember 1971 ist z.B. zu entnehmen, wie
man durch planmäßige Überwachung eine Abschreckungswirkung
erzielen kann. Meldepflichtig war jeder Kontakt von Behörden
zu der Gruppe der Roma und Cinti.
Empfohlen wurde
und wird die regelmäßige Durchführung von
erkennungsdienstlichen Behandlungen, um die Zigeuner auch
mit Lichtbildern und Fingerabdrücken identifizierbar
zu machen.
Zusammenfassend
lässt sich sagen, dass die Zigeunerverfolgung in Deutschland
kontinuierlich bis zum heutigen Tage fortgesetzt stattfindet.
Immer in Übereinstimmung mit Zeitgeist und politischer
Stimmungslage mehr oder weniger abgesichert durch Gesetzgebung.
Weiter läst sich auch erkennen, dass das so genannte
Zigeunerproblem in den Augen der zuständigen Behörden
bis heute nicht befriedigend gelöst zu sein scheint.
In jedem Fall ist allerdings das Ziel, eine Lösung im
Sinne von Vertreibung herbeizuführen. Bevorzugte Strategie
zur Vertreibung lagernder Gruppen ist eine flexible Haltung,
die den lagernden Gruppen zwar einen “kurzfristigen
Aufenthalt”, informell gestattet, gleichzeitig aber
verwaltungspolizeiliche Zwangsmaßnahmen für den
Fall einer Fristüberschreitung androht.
Exemplarische Vollstreckungen an einzelnen Gruppen sollen
auch andere Cinti und Roma beeindrucken. Meist wird von den
Behörden befürchtet, dass ein längerer Aufenthalt
oder gar eine Ansiedlung dieser Gruppen finanzielle Aufwendungen
für die Gemeinden nach sich ziehen könnte.
4 Während die Zigeunerverfolgung in der Anfangsphase
von irrational/paranoid getragenen Vorstellungen diktiert
wurde, wird die neuzeitliche Zigeunerverfolgung bis zum heutigen
Tage seit dem dritten Reich von einer pseudo- objektiv rassistischen
Verfolgung getragen. Wie bei den Schwarzen in Amerika hat
die jahrhunderte lange Verfolgung auch bei den Roma und Cinti
Deutschlands ihre Spuren hinterlassen : fehlende Bildung,
Arbeitslosigkeit und eine fortschreitende Ausgrenzung aus
allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
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